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Schulpflicht – Lernen & das Recht auf Bildung

Last updated on 5. April 2021

Die meisten Fragen zu unserer Reise beziehen sich auf die Schulpflicht und wie wir uns finanzieren … 

Zu beiden Themen möchte ich gerne mal etwas schreiben. ❤️

Heute erläutere ich euch, was wir zum Thema Schulpflicht für uns raus gefunden haben & wofür wir uns nun entschieden haben. 

Wenn euch das Thema selbst betrifft, informiert euch bitte sorgsam selbst, welche Regularien bei euch gelten. 🙏🏾

Für uns war klar, wir wollen mindestens ein Jahr reisen und haben uns entsprechend informiert.

Bei uns in NRW/Krefeld ist es so, dass eine Beurlaubung bis zu zwölf Monaten vom Schuldirektor/-verwaltung genehmigt werden kann, ohne das Schulministerium involvieren zu müssen. Dort darf man dann seine BewegGründe für die Reise erläutern. Alles weitere ist Absprache mit der Schule und den zuständigen Lehrern. Mit diesen haben wir uns auch einen groben Plan für die Unterrichtsinhalte überlegt, welche wir auf der Reise unseren Kindern vermitteln würden, damit sie eine gute Chance haben nach dem Reisejahr wieder zurück in ihre ursprüngliche Klassengemeinschaft gehen zu können!

Aus verschiedenen Gründen und nach langem Abwägen, haben wir uns nun für die zweite Variante entschieden
☞︎ wenn sich mindestens ein Elternteil mit den Kindern reisend meldet/in Deutschland abmeldet, entfällt die Schulpflicht. Natürlich hängen auch da bestimmte Kriterien dran, die man erfüllen muss, wie zum Beispiel:

“Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht [zur Wiederanmeldung] nach Ablauf von drei Monaten.” 

§ 27 Abs. 2 BMG

Für uns ist mittlerweile klar, dass wir mit dieser Variante freier in unserer Reise- & Lebensgestaltung sind…

Wenn ihr noch fragen habt – gerne geht damit!

Ob wie sie bearbeiten können, werden wir sehen! 😜

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